Jugendschutz
Kinder im Internet: Wie wär's mit Absprachen und Regeln?
Regeln bestimmen das menschliche Zusammenleben, sie schützen außerdem vor Gefahren. Bestes Beispiel: der Straßenverkehr. Weil wir wissen, dass er neben seinen Vorteilen auch immense Gefahren birgt, bereiten wir unsere Kinder intensiv darauf vor. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sicher über die Straße kommen, was die Ampelfarben bedeuten und wie Sie sich mit ihren Fahrrädern im Straßenverkehr möglichst gefahrlos bewegen. Dazu gibt es sogar spezielle Kurse in der Grundschule.
Für das sichere Surfen im Internet sind offensichtlich erst einmal die Eltern zuständig. Ähnlich wie Sie über den Fernsehkonsum ihrer Kinder wachen, sollten Sie das auch beim Internet tun. Klar, dass diese Regeln sich mit dem wachsenden Alter und mit dem entsprechenden Wissen der Kinder verändern und dass die jungen Surfer mehr und mehr Eigenverantwortung übernehmen. Und schließlich: dass bestimmte Regeln für sie ganz selbstverständlich werden.
Absprachen und Regeln
- Bescheid sagen!
Die Kinder dürfen sich nicht ungefragt mit dem Internet verbinden. Sie müssen Sie informieren, wenn sie ins Netz gehen. - Erlaubte Reiseziele
Die Kinder surfen auf bekannten Internetseiten, über die Sie sich im Vorfeld gemeinsam informiert haben. - Neues nur gemeinsam
Neue Internetangebote werden zunächst gemeinsam angesehen. - Erste Hilfe
Sollte sich eine Seite öffnen, die die Kinder verwirrt oder ängstigt, schließen Sie den Browser und sprechen mit ihnen darüber. Die Tastenkombinationen Strg+W schließt das Fenster bei den meisten Browsern.
- Geheimsache persönliche Daten
Kinder verraten im Internet - sei es in Chats, Foren oder E-Mails - niemals ihren Namen, ihre Adresse oder ihre Telefonnummer. - Unbekannte sind Fremde - auch im Netz
Leute, die man im Internet "trifft", sind grundsätzlich Fremde und werden auch so behandelt. Egal wie nett sich Menschen geben, die Kinder verraten nicht zu viel von sich und glauben nicht alles, was ihnen erzählt wird. - Nicht alleine registrieren
Wenn Angebote eine Anmeldung erfordern, informieren die Kinder Sie erst. Schauen Sie sich gemeinsam die Seiten an und entscheiden Sie. Begründen Sie Ihre Entscheidung, damit die Kinder wissen und einschätzen können, was gegen das Angebot einzuwenden ist. - Kein Einkaufsbummel ohne Zustimmung der Eltern
Kinder sind noch nicht geschäftsfähig und dürfen nicht eigenmächtig Bestellungen über das Internet aufgeben. Auch an Gewinnspielen sollten sie nur teilnehmen, wenn sie vorher mit Ihnen darüber gesprochen haben.
Die Realität
So edel der Anspruch auch ist, dass Eltern ihre Kinder auf der Reise durchs Internet begleiten sollten, er kann nicht immer eingehalten werden. Denn mal ehrlich: Schauen Sie sich jede TV-Sendung, die Ihr Kind sehen möchte, komplett mit an? Meist genügt es doch zu wissen, dass sie zum Beispiel "Löwenzahn", "Die Sendung mit der Maus" oder die "Sesamstraße" getrost anschalten können. Ähnlich wird es mit dem Internet sein. Wissen Eltern, dass sich ihre Kinder in einem empfehlenswerten Angebot aufhalten, dann lassen Sie sie dort auch allein lernen, spielen oder nach interessanten Informationen suchen.
Doch wie mit der Fernbedienung bei der Glotze, so kann am PC per Tastatur schnell zu einem anderen Angebot gezappt werden. Gut, wenn die Kinder dann darauf vorbereitet sind, was sie dort erwarten könnte und wie sie damit umgehen sollten.
Zwei einfache, aber entscheidende Regeln für den Aufenthalt im Internet sollten von Anfang an ganz selbstverständlich angewandt werden.
- Keine persönlichen Informationen weitergeben
So, wie die Kinder fremden Menschen im "realen" Leben keine Auskunft geben, sollten sie auch im Internet niemals persönliche Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder andere Informationen über sich oder die ganze Familie preisgeben.
Das ist nicht immer leicht. Besonders bei den vielen Gewinnspielen, auf die die Kinder über kurz oder lang im Netz stoßen werden. Treffen Sie eine Vereinbarung: Persönliche Daten werden nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben. Das gilt für Verlosungen ebenso wie für alle anderen Abfragen im Internet, sei es bei der Anmeldung in einer Community, in Chats, bei einer Umfrage oder der Bestellung von Probesendungen. - Verdächtige Seiten melden
Kinder sollten wissen, dass sie ihre Eltern hinzuziehen können, wenn ihnen etwas komisch vorkommt. Jüngere Kinder werden kaum die Einordnung "das ist pornografisch" oder "das ist rassistisch" vornehmen können. Aber sie merken meist sehr genau, wenn "etwas nicht stimmt".
Eltern können ihren Kindern erklären, dass solche Angebote verboten sind und was sie selbst dagegen unternehmen können. Zum Beispiel, indem Sie diese Seiten an Institutionen melden, die sich um Jugendschutz im Internet kümmern. Das geht auch über unser Onlineangebot. In der Rubrik "Verdächtige Seiten melden" befindet sich eine Linksammlung zuständiger Meldestellen.
Linkliste Meldestellen
- Jugendschutz.net
Die Zentralstelle der Länder für Jugendschutz in Mediendiensten spürt jugendgefährdende Angebote im Netz auf und veranlasst die Anbieter, diese Inhalte zu ändern oder zu entfernen. Jeder kann die Arbeit der Zentralstelle durch Meldung entsprechender Inhalte unterstützen. Die Beschwerden werden über ein Formular entgegengenommen, geprüft und gegebenenfalls verfolgt. - Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) wendet sich gegen den Missbrauch des weltweiten Datennetzes. Auch hier können sich Internetnutzer über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz beschweren und Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet stellen. Die FSM versucht, berechtigten Beschwerden nachzugehen und für Abhilfe zu sorgen. - naiin
naiin wurde von Vertretern der Internetindustrie, von Verbänden und Privatpersonen gegründet, um geeignete Maßnahmen gegen den Missbrauch des Internets zu entwickeln und umzusetzen. Eingehende Beschwerden über verdächtige Inhalte werden nach Überprüfung an die relevanten Organe weitergeleitet.
Weitere Initiativen
- Deutscher Kinderschutzbund (DKSB)
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) informiert über das Thema Kinderpornografie im Internet, die rechtliche Situation und die Möglichkeiten, wirksame Maßnahmen gegen den Missbrauch des Internets zu entwickeln. - Inhope.org
Die Kooperation der europäischen Internet Hotline Provider hat sich zur Aufgabe gesetzt, Kinderpornografie im Internet zu eliminieren und Kinder und Jugendliche vor schädigenden und illegalen Inhalten zu schützen.
Ihre Meinung ist gefragt
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