Dienstag, 22. Mai 2012

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Sofortprogramm und Gesetzesinitiative gegen so genannte Killerspiele

(26.02.2007)

Paragraphen und Spiele

Sollen so genannte 'Killerspiele' per Gesetz verboten werden? Welchen Nutzen hat ein generelles Verbot derartiger Computerspiele? Diskutiert werden derzeit zwei politische Vorgehensweisen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen: die bayerische Gesetzesinitiative vom 2. Februar 2007 und das von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und dem nordrhein-westfälischen Familienminister Armin Laschet gestartete 'Sofortprogramm'. Beide sollen nachfolgend näher beschrieben werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes

(Gesetzesantrag des Freistaates Bayern vom 2. Februar 2007)

Der Entwurf betont zunächst, dass einzelne Auswirkungen von Gewaltspielen zwar noch umstritten seien, zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse allerdings eine nachteilige Wirkung ('Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung') gerade auf Jugendliche nahe legten. Daher gelte es, 'insbesondere Kinder und Jugendliche vor Gewaltexzessen in Form menschenverachtender Gewaltspiele zu schützen'.

Der Schutz soll durch ein Verbot von virtuellen Gewaltspielen erreicht werden. Unter solchen Spielen versteht der Entwurf 'Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen.'

Ein zusätzlicher Paragraph zum Strafgesetzbuch soll Herstellung, Verbreitung, öffentliches Zugänglichmachen, Verkauf, Anpreisen, Bezug und Einfuhr sowie die Ankündigungen derartiger Spiele unter Strafe gestellt werden. Zudem sind Änderungen im Jugendschutzrecht, Verbesserungen bei der Indizierung von Medien und bei der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgesehen.

In der Praxis bedeutet dies, dass auch Erwachsene solche Computerspiele nicht mehr beziehen können und dürfen.

Sofortprogramm

(Bundesfamilienministerium und Familienministerium NRW)

Das Sofortprogramm (Pressemitteilung vom 13. Februar 2007) sieht weniger eine Änderung des Strafgesetzbuches, als vielmehr eine Verschärfung des Jugendschutzgesetz für die Beurteilung von Gewaltszenen bei Computerspielen vor.

Diese Verschärfung beinhaltet, dass nicht nur Gewalt verherrlichende Spiele indiziert werden können, sondern fortan auch Spiele, in denen Gewalt ein beherrschendes Element ist und 'in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden'. Indizierte Spiele unterliegen bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. (Die Indizierung eines Spiels darf nicht verwechselt werden mit der Kategorie 'Keine Jugendfreigabe' der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, USK, die eine mögliche Beeinträchtigung der Entwicklung oder Erziehung von 16 oder 17 Jahre alten Jugendlichen in Betracht zieht, ohne dass jedoch eine Jugendgefährdung vorliegt.)

Die Beschränkungen im Zuge der Indizierung bedeuten im Einzelnen, dass ein solches Spiel nur gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft und nicht in Zeitschriften oder sonstigen Medien beschrieben oder beworben werden darf.

Daneben soll es verschiedene 'Verbesserungen des gesetzlichen Vollzugs' geben, so zum Beispiel eine deutlichere Kennzeichnung der Freigaben sowie eine Ausweitung der Kontrollen bei Händlern. Eine weiterreichende 'Qualitätssicherung der Jugendschutzentscheidungen' soll außerdem die Arbeit der USK effektiver und transparenter gestalten sowie die Kriterien von Indizierung und Alterskennzeichnung konkreter fassen. Und auch eine verbesserte Kommunikation mit Eltern und Pädagogen und gleichzeitige Sensibilisierung derselben für das Thema Jugendschutz wird durch verschiedene Aktionen angestrebt.

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