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Erst mal gescheitert: der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
(20.12.2010)
Jugendschutz ist fraglos ein wichtiges Thema - allerdings auch ein ausgesprochen schwieriges, vor allem im Zeitalter des Internet. Vor einer Weile haben die Ministerpräsidenten der Länder eine Novelle des so genannten Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) beschlossen. Das geplante Gesetz war von Anfang an heftig umstritten. Doch die Politik schien fest entschlossen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Es sollte bereits am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Doch nun hat Nordrhein-Westfalen den Jugenmedienschutzstaatsvertrag im Landesparlament abgelehnt - und damit bundesweit zu Fall gebracht. Nun muss nachverhandelt werden. Am meisten störte die Kritiker, dass jede Webseite künftig eine Alterseinstufung haben sollte. Seitenbetreiber hätten selbst einschätzen müssen, für welche Altersstufe ihre Angebote geeignet sei - ab 12, ab 16 oder erst ab 18? Der vorgeschriebene Online-Fragebogen allerdings war noch nicht fertig.
Kritiker befürchteten: Wer bei dieser als "freiwillig" bezeichneten Einschätzung seines eigenen Angebots einen Fehler macht oder als kommerzieller Web-Anbieter keinen Jugendschutzbeauftragten vorzuweisen hat, muss womöglich ein Bußgeld zahlen. Zumindest riskierten Webseitenbetreiber eine Abmahnung von der Konkurrenz. So etwas hätte leicht mehrere Hundert Euro pro Abmahnung kosten können und ist bei anderen Themen, etwa bei der Impressumspflicht, durchaus Alltag.
Ohne Klassifizierung wäre das eigene Angebot auf manchen PCs nicht mehr erreichbar gewesen. Zumindest nicht auf PCs, die mit einer Filter-Software arbeiten, die alle jugendgefährdenden Inhalte rausfiltert. Denn genau das war die Idee des JMStV, die im Prinzip eigentlich gar nicht mal schlecht ist: Wären alle Webinhalte verlässlich klassifiziert, wäre es für eine Filter-Software denkbar einfach, die jeweils passenden Webinhalte zu präsentieren. Eltern müssten nur den Filter installieren und die passende Altersstufe wählen.
Das hätte allerdings nur in der Theorie funktioniert. Denn es gibt noch gar keine zertifizierte Filter-Software. Außerdem war das Verfahren nur für deutsche Angebote vorgeschrieben. Webangebote aus dem Ausland hätten sich dem Test nicht unterziehen müssen und wären damit wirtschaftlich im Vorteil, argumentieren die Kritiker.
Durch das Scheitern des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag bleibt der bestehende JMStV in Kraft. Der wurde bereits im Jahr 2003 verabschiedet und sieht beispielsweise vor, dass Webinhalte, die für Jugendliche ungeeignet sind, nur zwischen 23 und 6 Uhr im Web gezeigt werden dürfen oder anderweitig so präsentiert werden müssen, dass Jugendliche keinen Zugriff darauf haben - was ebenfalls als wirklichkeitsfremd gilt.
(Ein Artikel von Jörg Schieb)
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Walter Staufer | | 28.12.2010 09:29
Damit bestätigt sich, der Trend geht von der Kontrolle zur Kompetenz. Für Kinder sind allerdings immer noch die Eltern der beste Filter. Zudem müssen wir für Kinder mehr sichere Zugänge schaffen: Vorbild sind "Blinde Kuh" und "fragFINN". Sicherheitseinstellungen in Sozialen Netzwerken müssen standardmäßig auf dem höchsten Grad sein und aktiv freigegeben werden. Gleichzeitig müssen die Kompetenzen der Kinder durch Angebote wie internet abc gestärkt werden. Der sichtbare sichere Umgang der Kinder mit Inhalten im Netz stärkt das Vertrauen der Eltern in das Verhalten der Kinder, unterstützt von Elterrnangeboten wie internet abc. Wie die neue Studie EUkids online ergeben hat, gehen die Kinder und Jugendlichen kompetenter mit Gefahren im Netz um als die Eltern denken. Dagegen wird unterschätzt, dass die Gefahren Opfer von Mobbing bis zum Missbrauch zu werden in der realen Welt viel höher sind. Hier sind Kinder und Jugendliche mehr auf den Schutz und die Zivillcourage der Erwachsenen angewiesen. Über der Furcht vor den Gefahren im Netz wird das oft übersehen.












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