Dienstag, 22. Mai 2012

Newsletter Nr. 12

Methoden & Strategien der Abzocker

Noch vor wenigen Jahren galt der 'Dialer' als Nummer eins der Kostenfallen. Diesen Platz haben mittlerweile scheinbar kostenlose und unverbindliche Angebote eingenommen.

Internetseiten mit Vertragsfallen - Abos und versteckte Kosten

Die beliebteste Abzocke-Masche besteht neuerdings in vermeintlich kostenlosen Angebotsseiten, die auf die verbreitete Meinung, im Netz sei alles gratis, abheben. Die Seiten suggerieren ihre Angebote seien unverbindlich. Die Kostenpflicht ist versteckt, meist am Seitenende in kleiner Schrift oder einen Klick entfernt.

Ahnungslose Surfer denken, sie würden ein kostenloses Probe-Angebot eingehen oder zunächst nur an einem Gewinnspiel teilnehmen. Mit dem Gewinnspiel werden die Nutzer dazu bewogen, ihre echten Daten einzugeben. Denn um die Gewinner zu benachrichtigen, ist eine korrekte Adresse Voraussetzung, das leuchtet ein. Tatsächlich schliddern sie beim Ausfüllen der Datenmaske unbeabsichtigt in ein kostspieliges Abonnement oder in überteuerte Dienstleistungen.

Eines ist allen Angeboten immer gemein: Die Inhalte und Leistungen sind ihr Geld nicht wert!

Überzeugen Sie sich einmal davon, wie unseriöse Anbieter ihre Kunden locken. Riskieren Sie zum Beispiel einen Blick auf eine der Seiten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (Link siehe unten) als 'Kostenfallen' bezeichnet, und lesen Sie dazu den Kommentar des Verbands.

Linktipps:

Vorsicht Falle! - Eine Checkliste

Gelockt wird mit Seiten, die meist nach ähnlichem Muster aufgebaut sind. Unsere 'Checkliste':

  • Die Angebote werden so gestaltet, dass die Kosten und Verpflichtungen, die für den Nutzer entstehen, nicht oder nur schwer zu erkennen sind:
  • Sie werden mit den Adjektiven 'gratis' und 'kostenlos' bedacht.
  • Die Preisinformation wird versteckt, z.B. klein am Seitenende aufgeführt.
  • Ein Anmeldeformular steht im Zentrum, darunter ein Hinweis auf die AGBs zum Anklicken.
  • In Kombination mit der Dienstleistung wird ein Gewinnspiel angeboten.
  • Die Unternehmen haben ihren Geschäftssitz oft im Ausland, haben eine ausländische Unternehmensform (z.B. Ltd.) oder verstecken sich hinter Briefkastenfirmen (siehe Impressum).
  • Frei zugängliche Inhalte gibt es keine oder nur wenige.

Aufbau einer bedrohlichen Szenerie zur Einschüchterung

Ist ein argloser Surfer in die Vertragsfalle getappt, bauen die Seitenanbieter gezielt eine Druckkulisse auf, um die Bezahlung durchzusetzen. Sie nutzen alle Möglichkeiten, um ihrer Zahlungsaufforderung Nachdruck zu verleihen. Dazu gehört folgendes strategisches Vorgehen:

  • Zustellung einer Rechnung, meist nach 14 Tagen, um die Widerrufsfrist auszuhebeln.
  • Drohen mit der gespeicherten IP-Adresse als Beweismittel, die den Nutzer identifizieren kann. (Tatsächlich ist es technisch möglich, dass unter dem Formular die eigene IP Adresse und der Provider angezeigt werden.)
  • Bei Minderjährigen: Verunsicherung durch Aufführung des Taschengeldparagraphen
  • Androhung von Strafmaßnahmen und Betrugsvorwurf wegen falscher Altersangabe
  • Drohung mit der Einschaltung von Inkassobüros, Gerichtsvollziehern und Gerichtsverfahren
  • Mahnungen und wiederholte, verschärfte Zahlungsaufforderungen
  • Schreiben von Anwälten

Viele verängstigte Betroffene bezahlen angesichts dieser Einschüchterungen. Genau das ist das Kalkül der Seitenbetreiber, ihre Rechnung geht auf: Selbst wenn nur wenige der Opfer zahlen, bleibt die Masche für Abzocker ein lukratives Geschäft.

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Am 16. Juni 2012 von 10 bis 16 Uhr im Haus der Technik, Essen: Kongress "Der Medienpass NRW in der Grundschule"

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