Dienstag, 22. Mai 2012

Newsletter Nr. 13

Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte

Wer im Internet veröffentlicht, trägt Verantwortung für Fairness und Respekt gegenüber anderen. Jeder hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Beiträge, die Persönlichkeitsrechte oder Schutzrechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen, dürfen nicht ins Netz gestellt werden. Fotos mit Personen darauf dürfen erst online gehen, wenn die Abgebildeten zugestimmt haben.

Texte, Bilder, Videos, Musik und auch Websites unterliegen dem Urheberrecht. Das verpflichtet, fremde Texte richtig zu zitieren, Quellenangaben einzufügen und den Urheber jeweils um Erlaubnis zu bitten. Sind es keine eigenen oder lizenzfreien Bilder, muss vor der Verwendung der Besitzer um Erlaubnis gefragt werden. Besondere Vorsicht ist mit urheberrechtlich geschützter Musik geboten. Musik bekannter Interpreten unterliegt der Kontrolle durch die GEMA. Sie verlangt Geld für die Nutzung von Musik. Verstöße werden teuer geahndet. Eltern haften für ihre Kinder, was bedeutet, dass auch Minderjährige für Verletzungen des Urheberrechts belangt werden können.

Was darf ins Netz?

  • Tierfotos
  • Handyvideos ohne Personen
  • Geschichten oder Texte, die selbst geschrieben wurden

Was darf nicht ins Netz?

  • Anschrift
  • Fotos mit Freunden darauf
  • Musik von Bands und Stars

Weitere Informationen aus dem Internet-ABC:

Weitere Informationen im Internet:

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Ausschnitt aus dem Poster zum Kongress

Der Medienpass NRW in der Grundschule
Am 16. Juni 2012 von 10 bis 16 Uhr im Haus der Technik, Essen: Kongress "Der Medienpass NRW in der Grundschule"

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