Dienstag, 22. Mai 2012

Newsletter Nr. 13

Videoportale

Videokassette; Rechte: Internet-ABC

Video-Sharing ist für Jugendliche eine spannende Sache und zur Erfolgslawine geworden. Wer eigene Handyfilme und Videoclips ins Netz stellen will, registriert sich bei einem Videoportal, lädt den Clip auf dessen Server und stattet ihn mit Stichwörtern ("Tags") zur Verlinkung aus. Bei der Anmeldung ist keine Altersverifikation erforderlich. Jeder Besucher kann sich die Clips dann ansehen und bewerten. Mit der Zeit entsteht ein riesiges Clip-Archiv mit witzigen, skurrilen, grottenschlechten oder auch lehrreichen Filmhäppchen.

YouTube, größtes Videoportal der Welt

Vorreiter und Paradebeispiel ist das amerikanische Videoportal YouTube. 2006 kaufte Google es für satte 1,65 Milliarden Dollar. Experten berechneten, dass YouTube heute für 10% des gesamten Internet-Datenverkehrs verantwortlich ist (Meldung von zdnet.de). Mit 55 Millionen Usern im Monat besitzt es das achtgrößte Besucherpublikum im Internet! Etwa 100 Millionen Videoclips werden täglich abgespielt. Darunter sind nicht nur lustige und unterhaltsame Clips, sondern gleichwohl pornografisches, rechtsradikales oder gewaltverherrlichendes Filmmaterial. Rechtsradikale Musikgruppen nutzen die Plattform für ihre Propaganda.

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Großes Problemfeld sind Verletzungen der Urheber- und Persönlichkeitsrechte, gegen die das hochgeladene Material verstößt. Es tauchen massenweise Videoclips mit Protagonisten auf, die ohne Einwilligung oder unwissentlich gefilmt wurden. Obwohl YouTube Regeln hat, die bestimmen, was gezeigt werden darf und was nicht, ist bei einer Summe von rund 65.000 Videos, die täglich dort eingestellt werden, eine erfolgreiche Kontrolle kaum realisierbar. Die User laden Videos hoch, ohne dass die Betreiber sie vorher überprüfen.

Wird ein Besucher auf ein Video aufmerksam, dass z.B. volksverhetzend ist, kann er es über den Hinweis "Flag as inappropriate" melden. Dass noch kein deutschsprachiger Hinweis vorhanden ist, zeigt, wie viel der Anbieter (Google) für den Jugendschutz noch tun muss. In den Nutzungsbedingungen distanziert man sich von den durch die User eingestellten Materialien. Strafbar macht sich der User, wenn es sich um illegales oder urheberrechtlich geschütztes Material handelt. YouTube behält sich die Rechte an der Weiterverwendung vor und erwirbt eine Lizenz, sobald ein Clip auf den Server geladen wurde.

Die Britische Lehrervereinigung forderte die Schließung von YouTube. Begründung ist das Potenzial von Mobbing und Cyberbullying, das sich hier auftut. Cyberbullying bezeichnet eine Verleumdung, Bedrohung oder das Lächerlich-Machen mittels neuester Formen der Kommunikation, wie z.B. Chats und Videoportale. In der Tat ist es leicht möglich, Videoportale zu missbrauchen und unschuldige Opfer, Lehrer wie Schüler, öffentlich zu denunzieren. Videoclips setzen Menschen öffentlichen Demütigungen aus. Unterrichtsmitschnitte, Schulhofprügeleien oder Einblicke in Schultoiletten sprengen bei weitem den Rahmen des Personenschutzes. Die Stimmen, die eine Vorprüfung der Filme verlangen, werden lauter.

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Ausschnitt aus dem Poster zum Kongress

Der Medienpass NRW in der Grundschule
Am 16. Juni 2012 von 10 bis 16 Uhr im Haus der Technik, Essen: Kongress "Der Medienpass NRW in der Grundschule"

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